SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-6636/07
von Michael Cramer (Verts/ALE)
an die Kommission
Nachdem die Kommission bereits im Juli 2007 die Einleitung eines Wettbewerbsverfahrens gegen den Flughafen Schönefeld bekannt gegeben hat, wird daraufhin nun ein halbes Jahr später von der Kommission die Gewährung von Rabatten für Billigflieger in Schönefeld kritisiert.
Hauptanlass der Kritik ist die Feststellung, dass der Billigflieger Easyjet niedrigere Gebühren als die Wettbewerber zahlt und außerdem ein Terminal ohne vorherige Ausschreibung exklusiv zu einer nicht marktüblichen Miete nutzen darf. Auch der Ausgleich der Verluste des Flughafens Schönefeld durch Gewinne, die am Airport Tegel erwirtschaftet werden, wird bemängelt. Dabei sei der Verdacht illegaler staatlicher Subventionen entstanden, da sich die Flughäfen im Besitz des Bundes und der Länder Berlin und Brandenburg befinden.
In diesem Zusammenhang möchte ich die Kommission um Beantwortung folgender Fragen bitten:
1. Hat sich der Verdacht der Kommission bestätigt, dass einige Billigflieger am Flughafen Schönefeld mit wettbewerbsverzerrender Wirkung übervorteilt werden, und wenn ja, welche, in welcher Form und seit wann?
2. Wie hat sich die Bevorzugung einiger Billigflieger gegenüber anderen Low-Cost-Carriern ausgewirkt?
3. Werden rechtmäßig gewährte Beihilfen von den Empfängern zurückgefordert?
4. Zu welchem Ergebnis hat die Prüfung dieser Informationen geführt? Beabsichtigt die Kommission, formelle Entscheidungen über diese Gewährung von Rabatten zu erlassen? Falls ja, in welcher Form und in welchem Zeithorizont?
5. Sind darüber hinaus weitere Schritte der Kommission gegen die Eigentümer des Flughafens Schönefeld (der Bund oder die Länder Berlin und Brandenburg) geplant?
E-6636/07DE
Antwort von Herrn Barrot
im Namen der Kommission
(3.2.2008)
Am 10. Juli 2007 beschloss die Kommission, ein förmliches Prüfverfahren in Bezug auf mögliche staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem Betrieb des Flughafens Berlin Schönefeld einzuleiten. Die Kommission hat Bedenken, dass bestimmte Geschäftsbeziehungen, die je nach den beteiligten Parteien unterschiedlich geartet sind, durch die mögliche Gewährung staatlicher Beihilfen zu einer Wettbewerbsverzerrung führen könnten. Insbesondere untersucht die Kommission, ob folgende Unternehmen staatliche Beihilfen erhalten haben:
die Flughafen Schönefeld GmbH (den Flughafenbetreiber) für den Betrieb des Flughafens;
EasyJet durch eine Vereinbarung über die ausschließliche Nutzung des Terminals B des Flughafens Schönefeld;
bestimmte Luftfahrtunternehmen in Form ermäßigter Flughafenentgelte und
bestimmte Luftfahrtunternehmen in Form von Marketingzuschüssen.
Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 659/1999 des Rates vom 22. März 1999 über besondere Vorschriften für die Anwendung von Artikel 93 [nun Artikel 88] des EG-Vertrags wurde Deutschland aufgefordert, zu der vorläufigen Würdigung durch die Kommission Stellung zu nehmen. Der Beschluss der Kommission vom 10. Juli 2007 wurde – ohne vertrauliche Angaben – im Amtsblatt veröffentlicht , um allen Beteiligten Gelegenheit zu geben, sich innerhalb von einem Monat nach der Veröffentlichung zu äußern. Die Anmerkungen der Beteiligten wurden dem betroffenen Mitgliedstaat inzwischen mit Bitte um Stellungnahme übermittelt.
Die Untersuchungen dauern daher noch an. Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 659/1999 des Rates bemüht sich die Kommission darum, eine Entscheidung möglichst innerhalb von 18 Monaten nach Eröffnung des Prüfverfahrens zu erlassen. Die Kommission wird daher voraussichtlich bis spätestens Anfang 2009 eine abschließende Entscheidung im Rahmen des förmlichen Prüfverfahrens erlassen.
Sollte die Kommission feststellen, dass einem oder mehreren Unternehmen tatsächlich rechtswidrige, mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbare staatliche Beihilfen gewährt wurden, wird sie die deutschen Behörden auffordern, diese Beihilfen gemäß Artikel 14 der Verordnung (EG) Nr. 659/1999 des Rates von den Empfängern zurückzufordern.