Verfahren gegen den Flughafen BER

30. Mai 2013 zur Übersicht

Sicherheit und Umweltschutz gehen vor

Heute wurde bekannt, dass die Europäische Kommission gegen die deutsche Regierung ein Vertragverletzungsverfahren eingeleitet hat, da bei der Änderung der An- und Abflugrouten für den neuen Berliner Flughafen (BER) keine ordnungsgemäße Umweltverträglichkeitsprüfung stattgefunden habe. Dazu erklärt Michael Cramer, verkehrspolitischer Sprecher der Grünen im Europäischen Parlament:

"Die Kommission stellt zu Recht die Sicherheit des Flugverkehrs und den Schutz der Umwelt über die kurzfristigen Planungsbelange der Flughafenbetreiber. Es ist selbstverständlich, dass bei einer substantiellen Änderung der Routen eine neue Umweltverträglichkeitsprüfung erfolgen muss.

Schließlich können durch Vogelschlag massive Risiken entstehen. Zudem verlaufen die neuen Routen über empfindliche Biotope. Das ist nicht nur gefährlich für die Natur, sondern auch für die Passagiere im Flugzeug.

Die Kommission hatte die deutsche Bundesregierung bereits frühzeitig über die Problematik informiert, wie mir vorliegende Dokumente der Kommission belegen. Die Flughafenbefürworter haben das ignoriert und bekommen dafür nun die Quittung.

Unabhängig davon wird geltendes Recht ebenfalls gebrochen, indem gegen die im Planfeststellungsbeschluss verankerten Lärmschutzmaßnahmen widerrechtlich verstoßen wurde. Die heutige Entscheidung erinnert die deutschen Verantwortlichen daran: Wir leben in einem Rechtsstaat - nicht nur in Deutschland, sondern auch in Europa."