Stopp für filterlose Sondermüll-Verbrennungsanlagen

16. Februar 2012 zur Übersicht

Schwefelemissionen der Schifffahrt

Der Umweltausschuss des Europäischen Parlaments hat heute über einen Gesetzesvorschlag zur Verringerung der Schwefelbelastung durch den Schiffsverkehr abgestimmt (1). Michael Cramer, verkehrspolitischer Sprecher der Grünen im Europäischen Parlament erklärt dazu:

"Das Abstimmungsergebnis bringt uns den notwendigen strengeren Regeln zu Schwefelemissionen der Schifffahrt einen Schritt näher. Die Schadstoffemissionen der Schifffahrt wachsen stetig und werden bis 2020 voraussichtlich sogar die Emissionen vom Festland überschreiten. Die Schiffskraftstoffe sind nicht nur eine Belastung für die Umwelt, sondern auch extrem gesundheitsschädlich.

Das liegt vor allem daran, dass Schweröl - ein Abfallprodukt der Rohölproduktion - als Kraftstoff dient. Im Grunde sind Schiffe deshalb heute schwimmende Sondermüll-Verbrenunnungsanlagen ohne Filter. Die Folgen sind fatal: Es wird geschätzt, dass die Luftverschmutzung durch die Schifffahrt jährlich etwa 50.000 tödliche Erkrankungen in Europa verursacht.

Der Ausschuss hat heute strengeren Grenzwerten für Schwefelemissionen zugestimmt. Die Grenzwerte entsprechen so auch den international beschlossenen Standards der Internationalen Schifffahrts-Organisation (2). Die Abgeordneten stimmten außerdem dafür, die Grenzwerte auch außerhalb der ausgewiesenen Schwefelemissionskontrollzonen anzuwenden (3). Das verbessert nicht nur den Gesundheitsschutz, sondern führt auch zu vereinheitlichten Wettbewerbsbedingungen für die verschiedenen betroffenen Unternehmen."

Anmerkungen:

(1) Der Gesetzesvorschlag gleicht die Schwefelgrenzwerte an die international beschlossenen Werte an und sorgt dafür, dass diese auf EU-Ebene durchgesetzt werden können.

(2) Die Grenzwerte für den Schwefelgehalt in Schiffskraftstoffen wird in den ausgewiesenen Kontrollzonen für Schwefelemissionen (SECA) ab 2015 von 1,5% auf 0,1% reduziert. In der EU gilt das für Nord- und Ostsee sowie den Ärmelkanal.

(3) Der Ausschuss stimmte für eine Begrenzung des Schwefelgehalts auf 0,5% für alle EU-Gewässer außerhalb der Kontrollzonen ab 2015 und auf 0,1% ab 2020. Außerdem soll der Grenzwert von 0,1% auch für die nationalen Hoheitsgewässer der Mitgliedsstaaten (also 12 Seemeilen vor der Küste) ab 2015 gelten. Der Kommissionsvorschlag, den 0,1%-Grenzwert für Passagierschiffe ab 2020 auf die Gebiete außerhalb der Kontrollzonen auszuweiten, wurde mit begrenzten Ausnahmen für Griechenland bestätigt.