Die Sicherheit in Flugzeugen wird nicht durch Flüssigkeitseinschränkungen erhöht. Grüne fordern Rückname der Maßnahme
Die EU-Kommission hat gestern die bereits verabschiedete Regelung zur Begrenzung der Handgepäckgröße im Flugverkehr wieder aufgehoben. Diese Maßnahme wurde im November 2006 gemeinsam mit der Beschränkung der Mitnahme von Flüssigkeiten in Flugzeugen beschlossen. Dazu erklärt Michael Cramer, MdEP und verkehrspolitischer Sprecher der Grünen im Europäischen Parlament :
"Es ist ein gutes Zeichen, dass die EU-Kommission offenbar nicht weiter die Augen vor den Ergebnissen eigener Sicherheitsstudien verschließt. Die machen klar, dass eine Beschränkung des Handgepäcks auf die Maximalmaße 56 cm x 45 cm x 25cm die Sicherheit in den Flugzeugen nicht erhöht, sondern nur zu Unannehmlichkeiten für die Fluggäste und zu Mehrkosten führt.
Es ist höchste Zeit, dass die Kommission nun auch die Kernmaßnahme der damaligen Regelung zurücknimmt: die Beschränkung der Mitnahme von Flüssigkeiten auf 100 Milliliter. Denn auch sie bringt keine Verbesserung der Sicherheit an Board. Vielen Passagieren werden medizinische oder kosmetische Produkte wie ein gewöhnlicher Lippenstift bei Sicherheitskontrollen konfisziert, weil sie das erlaubte Volumen überschritten. Andererseits haben die Passagiere das Recht viel größere Flüssigkeitsmengen an Bord zu bringen, wenn sie nach den Sicherheitskontrollen gekauft wurden. Es ist nicht nachvollziehbar, dass Fluggäste 125 Milliliter Kontaktlinsenflüssigkeit abgeben müssen, aber gleichzeitig einen Liter entflammbaren Wodka an Bord bringen können.
Bereits am 5. September 2007 hat das Europäische Parlament die Kommission aufgefordert, diese Flüssigkeits-Regelung rückgängig zu machen. Wiederholt hatte man dort angekündigt, vor einer Entscheidung erst Ergebnisse aus Sicherheitsstudien abwarten zu wollen. Bisher konnten dem Parlament weder in öffentlicher noch in nicht-öffentlicher Sitzung überzeugende Ergebnisse vorlegelegt werden, die die Maßnahme rechtfertigten. Die Kommission muss die Flüssigkeitsbeschränkung - entsprechend der Regelung des Handgepäcks, die nun noch vor ihrem Inkrafttreten kassiert wurde - aufheben.