PM: Neue Beihilfevorschriften für Flughäfen - Weitere Subventionsgräber drohen

17. Mai 2017 zur Übersicht

Michael Cramer - Die Grünen/EFA im Europäischen Parlament

Neue Beihilfevorschriften für Flughäfen

Weitere Subventionsgräber drohen

Die Europäische Kommission hat am heutigen Mittwoch neue Beihilfevorschriften für Flughäfen vorgelegt. [1] Darin wird definiert, für welche Staatsbeihilfen keine vorherige Genehmigung der Kommission nötig ist. Vor allem kleine Flughäfen sollen pauschal von einer Prüfung ausgenommen werden. Dazu erklärt Michael Cramer, Mitglied im Verkehrsausschuss des Europäischen Parlaments für die Grünen:

„Klare Vorgaben für staatliche Zuschüsse an europäische Flughäfen sind überfällig. Doch ein pauschaler Freischein für kleine Flughäfen ist ökonomisch wie ökologisch falsch. Schließlich hatte der EU-Rechnungshof 2014 in einem Sonderbericht aufgezeigt, dass gerade auch kleine Flughäfen oftmals ohne jede strategische Planung gebaut werden und sich so gegenseitig das Wasser abgraben. [2] Trotz hoher Kosten werfen sie daher kaum Nutzen ab und verzerren den Wettbewerb zu Lasten tragfähiger Projekte.

Wir brauchen endlich eine nationale und europäische Flughafenplanung. So sollten Flughäfen ihre Kapazitäten über Grenzen abstimmen und auch dann nicht nah beieinander gebaut werden, wenn sie in verschiedenen Mitgliedstaaten liegen. Die EU muss dafür sorgen, dass Billig-Airlines nicht länger von der prekären Lage vieler Flughäfen profitieren, indem sie besondere Vorteile aushandeln.

Es ist nicht einzusehen, dass immer mehr Zugverbindungen wegen angeblicher mangelnder Wirtschaftlichkeit eingestellt werden, doch der Flugverkehr weiterhin subventioniert wird. Die klimaschädlichen Airlines in der EU werden nämlich vom europäischen Steuerzahler jedes Jahr mit 30 Mrd. Euro subventioniert, weil sie – im Gegensatz zur umweltfreundlichen Bahn, deren Kunden das alles bezahlen müssen – von der Kerosinsteuer und auf internationalen Relationen auch von der Mehrwertsteuer befreit sind. Fairer Wettbewerb sieht anders aus.“

[1] Die Kommission hat im Anschluss an zwei öffentliche Konsultationen den Anwendungsbereich der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung von 2014 auf Häfen und Flughäfen ausgeweitet. Mehr Infos

[2] siehe hier