Mobilitätspaket/Arbeitnehmerrechte
Gerichtsurteil - Deutscher Mindestlohn gilt auch für LKW-Fahrer aus dem Ausland
Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg urteilte am 16. Januar 2019, dass Fernfahrer, die im Ausland angestellt sind, aber in Deutschland arbeiten, den deutschen Mindestlohn erhalten müssen. Damit wies sie die Klage eines polnischen Spediteurs gegen die Anwendung des Mindestlohngesetzes zurück. Nach diesem Urteil haben Arbeitnehmer auch dann ein Recht auf den Mindestlohn im jeweiligen Land, wenn ihre Tätigkeit nur sehr kurz dauert, wie es bei Fernfahrern oft der Fall ist. Michael Cramer, Mitglied des Verkehrsausschusses für die Grünen/EFA, kommentiert:
Dieses Urteil ist ein enorm wichtiges Signal. Das Gericht bestätigt, was wir Grünen in den Verhandlungen zum Mobilitätspaket immer wieder gefordert haben - Gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort. Ich fordere die Kommission, den Rat und die Europaabgeordneten auf, dem Gerichtsurteil zu folgen und den Verkehrssektor von dieser Regelung nicht mehr ausnehmen zu wollen. Für die prekär beschäftigten Fernfahrer ist eine Begrenzung ihrer Arbeitnehmerrechte fatal !
Hintergrund:
Nachdem der Verkehrsausschuss im Januar keine Mehrheit für das umstrittene Mobilitätspaket erreichte, ist derzeit noch keine Einigung in Sicht. Die Gesetzesvorschläge sahen eine Verschlechterung der Arbeitsbedingungen für Fernfahrer vor und enthielten eine Ausnahmeregelung, die Fernfahrer von ihrem Recht auf Mindestlohn ab dem ersten Tag im jeweiligen Land ausklammern sollte. Es ist noch ungewiss, ob das Gesetzespaket im März im Plenum abgestimmt wird oder in der neuen Legislaturperiode völlig neu verhandelt werden muss.