PM: EuGH Urteil: Diskriminierende Maut verstößt gegen EU-Recht

19. Juni 2019 zur Übersicht

Michael Cramer - Die Grünen/EFA im Europäischen Parlament

Straßenmaut

EuGH Urteil: Diskriminierende Maut verstößt gegen EU-Recht

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die deutsche Pkw-Maut nach den Plänen von CDU, CSU und SPD als diskriminierend nach EU-Recht eingestuft. Michael Cramer, Mitglied des Europäischen Parlaments, begrüßt das Urteil:


„Diese Entscheidung war vorhersehbar, weil sich in der Vergangenheit sowohl der EuGH als auch die Kommission gegen ein solches Modell ausgesprochen hatten, das nur die ausländischen Fahrer finanziell belastet. Es ist ein wichtiges Signal, dass der politische Druck der Bundesregierung dieses anti-europäische Projekt, das ein Minusgeschäft geworden wäre, durchzubringen, vor dem Europäischen Gerichtshof nicht erfolgreich war. Diese Entscheidung schadet nicht dem Ansehen der EU, es ist eine EU-weite Blamage der Bundesregierung.


Der Vorschlag der CSU alle, die nicht in Deutschland ihre Steuern zahlen, zur Kasse zu bitten, hätte ohnehin keine Gewinne eingebracht. Da Herr Scheuer aber bereits vor der Entscheidung des Gerichtshofs die Erhebung der Maut an ein privates Unternehmen vergeben hatte, gehen der Regierung Millionen an Steuergeldern verloren. Das ist verantwortungslos. Die finanziellen Nachteile können leicht ausgeglichen werden. Angesichts der Tatsache, dass die umweltfreundliche Schiene eine Maut bezahlen muss, ist es inakzeptabel, dass in Deutschland die LKW-Maut auf der klimaschädlichen Straße nur für LKWs ab 7,5 Tonnen gilt.


Deshalb sollte die Bundesregierung die entstandenen finanziellen Defizite durch die Erweiterung der LKW-Maut auf 3,5 Tonnen schnellstmöglich ausgleichen. Das Europäische Parlament hat sich mit großer Mehrheit für eine streckenabhängige Gebühr ausgesprochen, denn die Vignette ist unsozial und unökologisch und zementiert außerdem den unfairen Wettbewerb zwischen Straße und Schiene.“