NEWSLETTER Dezember 2018
Vorwort
1) Arbeitnehmerrechte im Verkehrssektor - Rat verkauft Mogelpackung als Erfolg
2) Nachtzüge lohnen sich doch – Neue Verbindungen von Berlin nach Wien und Krakau
3) „Missing Links“: Kommission stellt erneut Mittel für grenzüberschreitende Schienenverbindungen zur Verfügung
4) EuGH-Urteil zur Fehrmarnbelt-Querung: Finanzierung steht vor einem Schrebenhaufen
5) Aktuelles aus dem Verkehrsausschuss
6) Neues zum Europa-Radweg Eiserner Vorhang
7) GRÜN VORAUS: Aufatmen in Madrid - Eine Innenstadtzone für umweltfreundlichen Verkehr
8) Nach dem Dieselgipfel ist vor dem Dieselgipfel – Warten auf die Mobilitätswende
9) Bundestag vezichtet auf "Parlament der Bäume gegen Krieg und Gewalt" als Baugrundstück
- Aktuelle TERMINE -
Vorwort
Liebe Freundinnen und Freunde, liebe Verkehrsthemen- und EU-Interessierte,
das Jahr neigt sich mit offenen Fragen zu Ende: Wird die Weltgemeinschaft sich auf der UN-Weltklimakonferenz in Katowice einigen können, wie sie den CO2-Ausstoß bis 2050 auf nahezu null herunterfahren und Entwicklungsstaaten dabei unterstützen wird, um die Erderwärmung auf unter zwei Grad begrenzen zu können? Beschlossen hat dies die Vorgängerkonferenz Ende 2015 in Paris. Dies war damals als Durchbruch gefeiert worden, doch wie die Staaten das erreichen wollen, blieb offen. In den letzten beiden Jahren stieg der CO2-Ausstoß in Deutschland wie in anderen Staaten an. Deutschland wird seine Klimaschutzziele für 2020 verfehlen. Offen ist, ob die für 2030 erreicht werden können, weil sowohl die sogenannte Kohleausstiegkommission wie die für den Bereich des Verkehrs ihre Arbeit noch nicht abgeschlossen bzw. gerade erst begonnen haben. Ohne Kohleausstieg und Mobilitätswende werden wir die Pariser Ziele nicht erreichen können. Welche Folgen das haben kann, wenn die Trockenheit wie in 2018 die folgenden Jahre anhält, lässt sich seit diesem Jahr gut erahnen.
Eine andere offene Frage ist, wie der Brexit vonstatten gehen wird. Die britische Premierministerin Theresa May musste diese Woche die Abstimmung über die von ihrer Regierung erzielten Vereinbarung mit der EU auf den 19. Januar verschieben, weil sie keine Mehrheit bekommen hätte. Zwar hat sie das Mißtrauensvotum mit 200 zu 117 Stimmen überstanden, aber ein Erfolg ist das für sie nicht! Es wird immer deutlicher, welches Chaos die britischen Konservativen angerichtet haben, in dem sie ihre interne Spaltung in einen Volksentscheid zum Austritt Großbritanniens aus der EU übertragen haben. Einen Austritt bei Behalt von Rechten, aber keinen Pflichten, kann es nicht geben. Daher ist es richtig, dass die EU diesen Grundsatz beibehält, auch wenn der Austritt für beide so wenig Nachteile wie möglich bringen soll. Ein Ausweg kann die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom Dienstag, 11. Dezember 2018 sein. Großbritannien kann seinen Austritt einseitig wiederrufen. Das kann in einem zweiten Referendum geschehen. Denn jetzt sollte klar sein, dass die Vertreter des harten Bruchs mit der EU keine Strategie haben, wie das Vereinigte Königreich seine inneren und äußeren Angelegenheiten nach einem harten Austritt regeln soll.
Themen sind diesmal der Sozialteil des Mobilitätspaketes, Nachtzüge, Fahrverbote, das Parlament der Bäume u.a. Ich danke Ihnen für Ihr Interesse an meinem Newsletter, wünsche Ihnen erholsame Feiertage, ein gutes 2019 und freue mich, wenn sie auch im Neuen Jahr meinen Newsletter weiter lesen.
Mit europagrünen Grüßen
Michael Cramer
- EUROPÄISCHE Verkehrspolitik -
1) Arbeitnehmerrechte im Verkehrssektor - Rat verkauft Mogelpackung als Erfolg
Nach fast sechsmonatigen Verhandlungen zu den im Mobilitätspaket I enthaltenen, wichtigen Gesetzesentwürfen zu Arbeitnehmerrechten im Verkehrssektor, stelle ich erschüttert fest, dass wir kaum einen Schritt entfernt sind von der Position, die noch im Sommer krachend in der Plenarabstimmung im Europaparlament gescheitert ist. Nachdem der Rat am 04. Dezember seine Position bekanntgegeben hat, soll bereits im Januar 2019 das Parlament sowohl im Verkehrs-Ausschuss als auch im Plenum abstimmen. Ich hoffe sehr, dass das Parlament dem eine bessere Position entgegenhalten wird.
Indessen verkauft der Rat seine Position als Erfolg, obwohl sie sich vom Entwurf der Kommission kaum unterscheidet. Norbert Hofer, österreichischer Verkehrsminister (FPÖ), verkündete voller Freude das „absolute Kabinenschlafverbot“ für LKW-Fahrer in der gesamten EU. In Wirklichkeit dürfen LKW-Fahrer nach der Position des Rates immer noch drei Wochen am Stück in ihrer Kabine übernachten, während sie ein verkürztes Wochenende von 24 Stunden nehmen - das Kabinenschlafverbot gilt nur für das reguläre Wochenende. Auf dieses haben Fahrer nach der neuen Gesetzgebung - laut Rat und Kommission - nur alle vier Wochen ein Anrecht: Eine Verschlechterung zur jetzigen Regelung, nach der Fahrer alle zwei Wochen ein reguläres Wochenende von zwei Tagen nehmen müssen. Zudem ist die Kontrolle der Lenk- und Ruhezeiten nicht gesichert bis im Jahr 2024 alle Fahrzeuge mit dem Tachographen nachgerüstet werden müssen. Solange nur die Fahrer - nicht aber die LKWs - zum Wohnort zurückgeschickt werden, wird die Regelung nicht umsetzbar sein und "nomadisches" Fahren bleibt eine Realität. Auch urteilte der Europäische Gerichtshof bereits im Dezember 2017, dass die Kabine keine geeignete Unterkunft darstelle, um ein reguläres Wochenende dort zu verbringen und Fahrer somit alle zwölf Tage ein Recht auf eine adäquate Unterkunft haben. Das absolute Minimum und die Einführung geltenden Rechts wird also als Fortschritt verkauft. Mit dieser Position kommen wir einer dringend nötigen Verbesserung der Arbeitsbedingungen im Sektor keinen Schritt näher – Ein Bärendienst für Arbeitnehmer und für die Verkehrssicherheit im Allgemeinen.
Hintergrund
Im Sommer stimmte das Parlament gegen den Entwurf zur Änderung der Arbeitnehmerrechte von LKW-Fahrern, der eine Verschlechterung der Arbeitsbedingungen für Fahrer bedeutet hätte und vor allem den Verkehrssektor ausgeschlossen hätte vom Prinzip „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort.“ Auch in der im Dezember beschlossenen Position des Rates sind zu viele Ausnahmen enthalten, um diesem Prinzip gerecht zu werden.
Artikel "Aufregung um Kabinenschlafverbot für LKW-Fahrer" in der Kleinen Zeitung vom 04.12.2018
2) Nachtzüge lohnen sich doch – Neue Verbindungen von Berlin nach Wien und Krakau
Der Fahrplanwechsel bringt abermals neue Nachtzugverbindungen für Berlin mit sich. Am 9. Dezember 2018 verabschiedete ich einen "altbekannten" Nachtzug am Berliner Hauptbahnhof mit Wagons in Richtung Wien und Polen (Breslau, Krakau, Katowice, Przemysl). Die Wagen nach Budapest waren einen Tag später mit dabei. Es handelt sich gewissermaßen um eine Neuauflage des traditionsreichen Nachtzugs „Metropol“, der 2017 zunächst eingestellt wurde. Der „neue Metropol“ wird über Polen geführt und bedient u.a. Breslau in Tagesrandlage. Der Zug wird die Strecke nach Breslau in 4 Stunden und 15 Minuten bewältigen - vor dem Krieg waren es 2 Stunden und 30 Minuten. Dies liegt daran, dass der Zug über Frankfurt (Oder) geführt wird. Der direkte Weg nach Breslau ist auf polnischer Seite mit EU-Mitteln zwar vollständig elektrifiziert und saniert, auf deutscher Seite klafft hinter Cottbus aber weiterhin eine Elektrifizierungslücke. Die Verantwortung trägt die Bundesregierung. Während in Stuttgart Milliarden für die Halbierung der Bahnhofskapazität keine Rolle spielen, sind für die 50 km lange Strecke von Cottbus über Spremberg nach Polen 100 Millionen Euro - angeblich - nicht vorhanden, obwohl die Fahrzeit um 2 Stunden und 30 Minuten dadurch verkürzt würde.
Die Neuauflage zeigt auch, dass die Deutsche Bahn ihre Hausaufgaben nicht macht. Während in Österreich die ÖBB im Fernverkehr 17% ihres Gewinns mit Nachtzügen macht, hatte die DB AG alle ihre Nachtzugverbindungen - angeblich wegen zu hoher Defizite - eingestellt. Mit einem attraktiven Service und funktionierendem Fuhrpark sowie vor allem höherer Pünktlichkeit können Nachtzüge auch heute erfolgreich sein. Dies zeigt sich gerade eindrucksvoll in Schweden. Die Schweden gehören eigentlich zu den Vielfliegern. Zuletzt hat die Belegung der innerschwedischen Nachtzüge jedoch massiv zugenommen. Das Angebot wird nun ausgebaut. Es zeigt: Nachtzüge sind eine sinnvolle Alternative zu Flugzeug und Bus und können Fahrgäste zurück auf die Schiene holen!
Photosammlung der Eröffnungsfahrt via "Back-on-track.eu" vom 09.12.2018
Meine Pressemitteilung "Nachtzüge lohnen sich doch" vom 07.12.2018
Artikel "Auf Schiene verreisen - oder gar nicht" erschienen in "die tageszeitung" am 17.11.2018
3) „Missing Links“: Kommission stellt erneut Mittel für grenzüberschreitende Schienenverbindungen zur Verfügung
Die jährliche Ausschreibungsrunde „Connecting Europe Facility“ wurde am 5. Dezember 2018 gestartet. Dabei werden wieder explizit ein Budget für kleine grenzüberschreitenden Lückenschlussverbindungen zur Verfügung gestellt. Diesmal geht es um insgesamt 65 Millionen Euro. Bis zum 24. April 2019 können Anträge eingereicht werden. Ich begrüße es ausdrücklich, dass es zu dieser Neuauflage kommt. Bereits bei der letzten Runde kam es aufgrund der großen Nachfrage zu einer Aufstockung der Mittel.
Die Aufstockung und die Neuauflage zeigen: Wir sind erst am Anfang bei der konkreten Umsetzung. Weiterhin warten viele Lückenschlussverbindungen auf ihre Schließung. Auch mein neuer Flyer „Die Lücke muss weg 2.0. – Neue Entwicklungen“ zeigt die Fortschritte. Viele Missstände gilt es aber noch zu beheben. Es darf daher nicht die letzte Ausschreibungsrunde gewesen sein. Dafür werde ich mich weiterhin einsetzen.
Link zum CEF-Call 2019 vom 05.12.2018
Link zum Flyer "Die Lücke muss weg 2.0. - Neue Entwicklungen"
4) EuGH-Urteil zur Fehrmarnbelt-Querung: Finanzierung steht vor einem Schrebenhaufen
Am 13. Dezember 2018 gab der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg bekannt, dass die dänischen Beihilfen (das sogenannte „Dänische Staatsgarantiemodell“) für Planung, Bau und Betrieb der Fehmarnbelt-Querung unzulässiger Weise von der Kommission genehmigt wurden. Nach der Entscheidung des EuGHs in diesem Jahr, wonach die Finanzierungsgarantien Dänemarks und Schwedens für den Bau der Öresund-Querung zwischen Kopenhagen und Malmö bereits unzulässig waren, war das gestrige Urteil absehbar.
Die Entscheidung ist ein weiteres Signal von vielen, die Investitionspolitik in Europa und Deutschland im Grundsatz zu überdenken. Diese zeichnet sich bisher durch eine Fixierung auf Großprojekten aus. In Stuttgart werden zehn Milliarden Euro investiert, um die Bahnhofskapazität zu halbieren und die steile Geislinger Steige für drei Milliarden Euro an Steilheit noch zu übertreffen. Dieses Geld wäre bei anderen Projekten sinnvoller eingesetzt. Bei der Fehrmarnbelt-Querung kann man dies jetzt in die Praxis umsetzen. Weil die europäischen Fördermittel voraussichtlich nicht für die Querung abgerufen werden können, gilt es diese auf rechtmäßig bewilligte Verkehrsprojekte umzuverteilen.
Meine Pressemitteilung "EuGH-Urteil - Fehmarnbelt-Querung vor Scherbenhaufen" vom 14.12.2018
Artikel "Fährbetreiber klagen erfolgreich" erschienen in "die tageszeitung" vom 13.12.2018
Das Urteil des EuGH vom 13.12.2018 (auf Englisch)
- AUS DEM VERKEHRSAUSSCHUSS -
5) Aktuelles aus dem Verkehrsausschuss
Weitere Informationen über Themen, die im Ausschuss beraten wurden, sind im Newsletter des Ausschusssekretariats „Newsletter from the European Parliament Committee on Transport and Tourism“ (auf Englisch) zu finden.
Newsletter vom 3. Dezember 2018
Alle Newsletter des Verkehrsausschusses des Europäischen Parlamentes (TRAN) sind auf Englisch hier nachzulesen.
- Europa-Radweg Eiserner Vorhang - Iron Curtain Trail (ICT)
6) Neues zum Europa-Radweg Eiserner Vorhang
Vorfreude ist die schönste Freude: Mit der 2019 anstehenden Neuauflage der Bikeline-Radreiseführer in Deutsch und Englisch kann man sich auf die Touren entlang des Europa-Radwegs Eiserner Vorhang einstimmen. 2019 jährt sich der Fall des Eisernen Vorhangs zum 30. Mal und so werde ich unter dieser Überschrift das Projekt an verschiedenen geschichtlich relevanten Orten vorstellen. So ist für den 4. März 2019 eine Präsentation im Haus der Europäischen Geschichte in Brüssel angedacht. Dort ist der Iron Curtain Trail schon jetzt Teil der Dauerausstellung.
Der Iron Curtain Trail ist ja auch als EuroVelo-Route 13 bekannt. Diese Zusammenführung wird nun mit der Überarbeitung der Webseite auch technisch vollzogen, so dass Sie den aktuellsten Stand zum Projekt zukünftig auf der neuen Webseite finden.
Neue Webseite der EuroVelo 13/Europa-Radweg Eiserner Vorhang
Webseite des Hauses der Europäischen Geschichte
7) GRÜN VORAUS: Aufatmen in Madrid - Eine Innenstadtzone für umweltfreundlichen Verkehr
Diesen Herbst erreichten uns immer wieder Eilmeldungen über (streckenbezogene) temporäre Fahrverbote; meist begleitet von Wellen der Empörung. Diese Beschränkungen wurden zumeist von Gerichten ausgesprochen als Reaktion auf die Warnungen der EU-Kommission oder Klagen von Umweltverbänden. Ähnliche Warnungen sprach die EU-Kommission auch gegenüber Spanien aus, da hier wie da die Grenzwerte der Luftverschmutzung durch Stickoxide (NO2) zum wiederholten Male überschritten wurden. Allein im Jahr 2013 führte dies zu 30.000 vorzeitigen Todesfällen in Spanien, wie die Europäische Umweltagentur feststellte. Die Stadtregierung Madrids hat Anfang des Jahres reagiert und für Ende diesen Jahres Maßnahmen beschlossen, die nun umgesetzt wurden.
Madrid verfügt jetzt über eine Innenstadtzone, zu der nur noch Autos mit Umweltplakette Zugang haben. Menschen mit eingeschränkter Mobilität sind davon ausgenommen. Parkplätze wurden reduziert und der Durchgangsverkehr aus der Stadt entfernt. Gewisse Fahrzeugklassen gelangen gar nicht mehr in die Innenstadt. Nach Berechnungen wird der NO2-Gehalt in der madrilenischen Luft um 40 % sinken – eine deutliche Verbesserung der Lebensqualität und Lebenserwartung für über drei Millionen Menschen! Das im Vorfeld hochstilisierte und vermutete Chaos bleibt seit der Einführung aus. Die öffentlichen Busse sind seit der Einführung um ein Viertel schneller am Ziel und auch in den angrenzenden Bereichen sind positive Effekte spürbar. Verantwortlich dafür ist unter anderem, dass die Restriktionen mit baulichen Verbesserungen für den umweltfreundlichen Verkehr einhergehen. Ein Beispiel ist der parallel stattfindende Umbau der Gran Vía. Zwei Fahrspuren der bekannten Einkaufsstraße wurden bereits zu Geh- und Radwegen rückgebaut. Der motorisierte Individualverkehr fließt fortan auf einer Spur pro Richtung, während eine zweite für Busse und Taxen reserviert ist. In Deutschland weigern sich CDU, CSU und SPD weiterhin, mehr als drei Jahren nach dem Diesel-Skandal, die blaue Plakette einzuführen.
Artikel „Madrid Takes Its Car Ban to the Next Level“ erschienen via Citylab.com vom 24.05.2018
Artikel „Das Chaos bleibt aus“ erschienen in der „Frankfurter Rundschau“ am 3.12.2018
- AUS DEUTSCHLAND UND BERLIN -
8) Nach dem Dieselgipfel ist vor dem Dieselgipfel – Warten auf die Mobilitätswende
Am Montag, 3. Dezember 2018, fand abermals ein Dieselgipfel der Bundesregierung statt. Die Kommunen (u.a. E-Busse und öffentliche E-Fahrzeuge) und Betreiber von Kleinlastern sollen insgesamt 1,5 statt einer Milliarde Euro aus dem Programm „Saubere Luft“ erhalten. Dafür müssen sie aber Projektanträge stellen. Doch ob das den jahrzehntelangen Unwillen, Bahn, Bus, Fahrrad und zu Fuß-Gehende mehr zu fördern als den Autoverkehr verändert, ist zweifelhaft. Derweil beschloss die CDU auf Ihren Bundesparteitag in Hamburg, dass der Deutschen Umwelthilfe, die vor Gericht diverse Fahrverbote gegen zu hohe Stickoxidwerte erreichte, die Gemeinnützigkeit entzogen werden soll. Dabei wird die Gemeinnützigkeit klar im Recht geregelt. Wer diese Regularien erfüllt, entscheiden nicht einzelne Parteien, sondern Gerichte. Des Weiteren ist zu hinterfragen, inwieweit die CDU die von ihr selbst mit zu verantwortenden Grenzwerte für Stickoxide einfordert. Im legislativen Verfahren wie auch in der Umsetzung in deutsches Recht vor sieben Jahren hat sich hier niemand Gedanken gemacht, dass dieses Recht auch umzusetzen ist. Anders ist nicht zu erklären, dass nachdem der Dieselskandal nicht in Deutschland, sondern in den USA aufgedeckt wurde, die CDU/CSU-geführte Bundesregierung nicht dafür sorgt, dass die betrogenen Autoeigentümer entweder entschädigt werden oder deren Fahrzeuge nachgerüstet werden.
Dass hier eine gesetzliche Grundlage fehlt, mag stimmen, die kann aber die CDU/CSU-SPD-Koalition im Bundestag schaffen. Statt einer Musterfeststellungsklage wäre z.B. schon früher eine Gruppenklage möglich gewesen. Das hätte den Verbrauchern eine ganz andere Rechtslage gegeben. Mit der Musterfeststellungsklage haben leider nur bestimmte Betroffene die Möglichkeit, sich daran zu beteiligen. Diese sollten sich bis Jahresende informieren und in das Register der Klage von Verbraucherschutzzentrale und ADAC beim Bundesamt für Justiz eintragen zu lassen. Doch wer saubere Luft will, muss daran arbeiten, dass der Verkehr vermieden wird und sauberer wird. Wer die Probleme mit mehr Straßen lösen will, wird mehr Straßenverkehr ernten. Es ist Zeit, an der Mobilitätswende zu arbeiten: Mehr Bahn – die schon lange elektromobil ist/sein könnte – und Bus und insbesondere in den Städten mehr Fahrrad, zu Fuß gehen und Autos nutzen statt zu besitzen. Das schafft mehr lebenswerte Räume und saubere Luft.
Beitrag „Saubere Luft in Städten: Es fehlt der große Wurf“ der „tagesschau“ vom 03.12.2018
Webseite der Bundestagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Abgasskandal
Webseite der Fraktion GRÜNE/EFA im Europäischen Parlament zum „Dieselgate“
9) Bundestag vezichtet auf "Parlament der Bäume gegen Krieg und Gewalt" als Baugrundstück
Das „Parlament der Bäume gegen Krieg und Gewalt“ im Regierungsviertel von dem, den wir nicht Künstler nennen dürfen, Ben Wagin, ist dem dauerhaften Bestand einen großen Schritt näher gerückt. Zwar steht das Gedenkwerk an die Folgen des Ersten und Zweiten Weltkrieges, der Teilung Berlins, Deutschlands und Europas, seit November 2017 unter Denkmalschutz. Doch das Gelände, auf dem es steht, gehört dem Bund und hier liegt Baurecht vor. Der Denkmalschutz allein ist keine Garantie für den Erhalt gewesen. In den Planungen des Bundestages hätten hier Büros für den Bundestag entstehen können, nachdem das aktuelle Moratorium ablief.
Die Baukommission des Ältestenrates des Bundestages entschied nun endlich, das einmalige Ensemble zu erhalten und nicht bebauen zu wollen. Das Grundstück soll dem Land Berlin angeboten werden, damit die Stadt sich um das Denkmal kümmern kann. Ich kann mir hier ein Modell vorstellen wie das der „East Side Gallery“, das jetzt von der Stiftung Berliner Mauer getragen wird. Ich hoffe, dass die Bundesanstallt für Immobienaufgaben (BIma), die die Bundesimmobilien verwaltet, Berlin diese Fläche fair übergibt. Mit dieser Entscheidung der Baukommission und der hoffentlich baldigen Übernahme der Fläche durch Berlin sind wir der dauerhaften Sicherung ein großes Stück näher. Ich danke allen, die Ben Wagin und mich dabei unterstützt haben. Auch 2019 will ich die Berliner Mauerstreifzüge wieder zusammen mit der Grünen Fraktion im Abgeordnetenhaus von Berlin anbieten, auf welchen wir u.a. auf der letzten Etappe 2019 wieder das „Parlament der Bäume gegen Krieg und Gewalt“ besuchen werden, das dann hoffentlich dauerhaft gesichert ist. Die Termine werde ich auf meiner Webseite und in den kommenden Newslettern bekannt geben.
Beitrag „#zelleberlin: Das Parlament der Bäume“ in der „Abendschau“ des rbb vom 02.12.2018
Artikel „Bundestag rettet Parlament der Bäume“ im Tagesspiegel vom 29.11.2018
- Aktuelle TERMINE -
11.01.2019
Input für Grüne Fraktion beim Simulationsspiel Europäisches Parlament für Schüler/innen der Jungen Europäischen Bewegung Berlin-Brandenburg
Zeit: 15:00 Uhr
Ort: Abgeordnetenhaus von Berlin, Niederkirchnerstr. 5, 10111 Berlin
Anmeldung für teilnehmende Schüler/innen oder Betreuende