Anfrage an die Kommission vom 06.11.2012
Michael Cramer (Verts/ALE)
Betrifft: Kontaminierte Kabinenluft bei Flugzeugen
In seiner Sitzung vom 29. Oktober 2012 setzte sich der Rat der Verkehrsminister mit der Problematik kontaminierter Kabinenluft in Flugzeugen auseinander. Dabei wurde die Forderung erhoben, die Kommission sowie die Europäische Flugsicherheitsagentur (EASA) sollten Maßnahmen auf EU-Ebene ergreifen. Bezug nehmend auf meine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung E?010702/2011 vom 21. November 2011 frage ich die Kommission, mit der Bitte um einzelne Beantwortung jeder Frage:
1. Wie bewertet die Kommission die vorgebrachten Bedenken hinsichtlich der Auswirkungen kontaminierter Kabinenluft auf die Sicherheit des Flugbetriebs sowie auf die Gesundheit der Besatzungen und der Passagiere?
2. Welche Maßnahmen werden die Kommission und die EASA als Reaktion auf die Forderungen der Verkehrsminister ergreifen, um das Problem kontaminierter Kabinenluft auf EU-Ebene anzugehen?
3. Wie geht die Kommission gegen das Problem der mangelhaften Erfassung („underreportings“) im Zusammenhang mit Artikel 9 der Verordnung (EU) Nr. 996/2010 sowie mit § 5 der deutschen Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) vor?
Antwort von Herrn Kallas
im Namen der Kommission vom 21.01.2013
Die Kommission wird bei ihren Risikomanagement in Bezug auf kontaminierte Kabinenluft von der EASA (Europäische Agentur für Flugsicherheit) unterstützt, die ihre Empfehlungen auf der Grundlage von Studien und weltweiten Erfahrungen entwickelt. Nach Auswertung der vorliegenden Studien und Berichte sowie der Analyse von Informationen, die im Rahmen einer öffentlichen Aufforderung zur Informationsübermittlung im Jahre 2009 gesammelt wurden, kam die EASA im Januar 2012 zu dem Schluss, dass kein Sicherheitsproblem mit unmittelbarem Handlungsbedarf vorliegt, und dass ein kausaler Zusammenhang zwischen Krankheitssymptomen und einer Kontamination der Kabinenluft nicht nachgewiesen werden konnte.
Die Kommission und die EASA werden die laufenden Forschungen und Bewertungen verschiedener Stellen aufmerksam verfolgen, um im Rahmen ihrer Zuständigkeiten rasch und zielführend handeln zu können, falls dies erforderlich werden sollte.
Um eine bessere Sensibilisierung für dieses Problem zu erreichen, wurden die Mitgliedstaaten auf der Ratstagung Verkehr vom 29. Oktober 2012 daran erinnert, dass Fälle von Kontaminationen der Kabinenluft über Ereignismeldesysteme mitgeteilt werden sollten. Die Kommission bereitet derzeit eine Revision der Richtlinie (EG) Nr. 42/2003 vor.