Meine Anfrage an die Kommission bezüglich des BER

05. Februar 2013 zur Übersicht

Genehmigung der Kapitalzuführung für Flughafen Berlin-Brandenburg

Am 28. November 2012 meldeten die Bundesrepublik Deutschland und die Länder Berlin und Brandenburg eine geplante Kapitalzuführung in Höhe von 1,2 Mrd. EUR für den Bau des neuen Flughafens Berlin-Brandenburg (BER) bei der Kommission an. Diese Kapitalzuführung wurde unter anderem wie folgt begründet: "Zudem hatte ein deutsches Gericht im Juni 2012 unerwartet angeordnet, dass der Flughafen den Schallschutz für die Anwohner erheblich verbessern musste. [...] Infolge der zuletzt genannten Verzögerung und des unerwarteten Gerichtsurteils musste die FBB ihre Bau- und Finanzplanung ändern; dabei zeigte sich, dass auf den Flughafen Zusatzkosten in Höhe von 1,2 Mrd. EUR zukommen würden."[1]

 

Am 19. Dezember 2012 genehmigte die Europäische Kommission die von den öffentlichen Gesellschaftern des neuen Flughafens Berlin Brandenburg geplante Kapitalzuführung in Höhe von 1,2 Mrd. EUR.

Ich frage die Kommission, mit Bitte um einzelne Beantwortung:

1) Hält die Kommission das Argument der Antragsteller für zutreffend, ein "unerwartetes Gerichtsurteil" sei mitverantwortlich für einen gestiegenen Kapitalbedarf der Flughafengesellschaft?

2) Wie bewertet es die Kommission, dass das besagte Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 15. Juni 2012 [2] nicht fordert, den Schallschutz "erheblich zu verbessern", sondern vielmehr einen Widerspruch des geplanten Schallschutzes mit geltendem Recht erkennt und zu dem Schluss kommt: "Das gegenwärtige Schallschutzprogramm der Vorhabenträgerin beruht auf der unzutreffenden Annahme, dass der Maximalpegel von 55 dB(A) im Rauminnern pro Durchschnittstag der sechs verkehrsreichsten Monate bis zu sechs Mal überschritten werden dürfe (NAT-Kriterium 6). Es verfehlt das planfestgestellte Tagschutzziel auch insoweit, als es bis zum Jahr 2015 zu einer durchschnittlichen Überschreitung des maßgeblichen Maximalpegels von 'weniger als einmal täglich' (NAT-Kriterium 1) führt und in der Konsequenz eine stufenweise Umsetzung des baulichen Schallschutzes bedingt."?

3) Hält die Kommission die Genehmigung der Kapitalzuführung vor dem Hintergrund des Widerspruchs zwischen dem Gerichtsurteil und den Angaben der deutschen Antragsteller weiterhin für gerechtfertigt? Wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht und welche Maßnahmen wird sie ergreifen?

 

 


[1] siehe Seite 2, C(2012) 9469 final vom 19.12.2012 unter ec.europa.eu/competition/state_aid/cases/246863/246863_1395913_177_1.pdf

[2] OVG 12 S 27.12, siehe www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de/jportal/portal/t/27lf/bs/10/page/sammlung.psml