Fluggesellschaften sollten sich an den Verbraucherrechten der Bahn orientieren. Das fordert der Grünen-Europa-Abgeordnete Cramer. Das gelte besonders für Regelungen bei Verspätungen. Verbraucherschutzministerin Barley forderte die Fluggesellschaften auf, ihre Gründe für Ausfälle und Verspätungen genau zu benennen.
Der Verkehrsexperte der Grünen im Europaparlament, Michael Cramer, hat die unsichere Rechtslage der Fluggäste bei Flugverspätungen beklagt. Bei MDR AKTUELL forderte er, diese Rechte zu konkretisieren. Als Vorbild sehe er die Bahn.
Cramer sagte, die Fluggesellschaften bauten ihre Flugpläne so eng, dass es zwangsläufig zu Verspätungen kommen müsse. Da es aber erst eine finanzielle Entschädigung nach drei Stunden Verspätung gebe, seien die ersten Stunden den Verantwortlichen völlig egal.
Bei der Bahn haben die Reisenden nach einer Stunde Verspätung Anspruch auf 25 Prozent des Ticketpreises, nach zwei Stunden 50 Prozent.
Gibraltar-Streit verhindert neue EU-Verordnung
Cramer sieht die EU in der Pflicht. Er räumte ein, dass es bislang nicht gelungen sei, sich auf eine neue Verordnung zu einigen. Strittig sei seit Jahren, ob eine Regelung auch für den Flughafen auf Gibraltar gelten solle. Darüber müssen sich Spanien und Großbritannien einigen. Eine entsprechende Novelle liegt demnach seit 2014 auf Eis.
Derzeit gilt noch immer eine EU-Verordnung von 2005, die ab Verspätungen von fünf Stunden die Erstattung des vollen Kaufpreises vorsieht. Bei Verspätungen von drei Stunden werden Anteile gezahlt. Die Höhe liegt zwischen 250 und 600 Euro. Aber diese sind oft schwer durchsetzbar.
Barley fordert Kundenorientierung von den Fluggesellschaften
Verbraucherschutzministerin Katarina Barley rief in diesem Zusammenhang die Fluggesellschaften auf, transparenter zu machen, warum eine Flug ausfalle oder sich stark verspäte. Mit außergewöhnlichen Umständen sei eine ausbleibende Entschädigung nicht pauschal zu rechtfertigen, sagte die Ministerin. Sie riet Passagieren, sich im Zweifel an die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr ( SÖP ) oder die Schlichtungsstelle Luftverkehr beim Bundesamt für Justiz zu wenden. Das sei unkompliziert und kostenlos.