Die Europäische Kommission hat heute einer Kapitalerhöhung für die 'Flughafen Berlin Brandenburg GmbH' (FBB) zugestimmt. Sie hält die Bereitstellung von zusätzlichen öffentlichen Geldern in Höhe von 1,2 Mrd. Euro für mit dem EU-Beihilferecht vereinbar. Sie sei auch für einen unter normalen Marktbedingungen handelnden privaten Kapitalgeber akzeptabel und könne damit nicht als Staatsbeihilfe angesehen werden [1]. Dazu erklärt Michael Cramer, verkehrspolitischer Sprecher der Grünen im Europäischen Parlament:
"Wieder einmal muss beim neuen Flughafen für Berlin und Brandenburg öffentliches Geld nachgeschossen werden - und wieder nickt die Kommission dies ab, ohne im Interesse der Steuerzahler klare Bedingungen zu definieren.
Damit erteilt sie der Abwälzung der explodierenden Kosten auf alle Steuerzahler ihren Segen. Denn nicht die zukünftigen Nutzer des neuen Flughafens werden zur Kasse gebeten, sondern alle Steuerzahler - unabhängig davon, ob und wieviel sie fliegen.
Das widerspricht dem Grundsatz der Nutzerfinanzierung, den die EU in ihrem 2011 vorgelegten Weißbuch Verkehr bekräftigt hat. Die heutige Entscheidung zeigt: Kommt es zu konkreten Maßnahmen, sind diese Bekundungen wenig wert.
Dabei hatten die privaten Investoren, die den Flughafen zunächst tragen wollten, den Fluggästen eine Gebühr von 20 D-Mark zugemutet (die höchsten Gebühren EU-weit lagen damals bei 40 D-Mark, sie wurden am Athener Flughafen erhoben). Der damalige Fraktionsvorsitzende der mitregierenden SPD, Klaus Böger, erklärte damals im Berliner Abgeordnetenhaus, dass die Fluggäste und nicht der gemeine Steuerzahler die Kosten zu tragen hätten.
Nur wenig später, als die Privaten die Übernahme von Risiken ablehnten, eine hohe Rendite beanspruchten, jederzeit aus dem Projekt, aussteigen wollten und die öffentliche Hand den Bau übernahm, wurde als erstes diese Gebühr gestrichen. Die Kosten - im Widerspruch zu Bögers Aussage - werden jetzt der Allgemeinheit aufgebürdet.
Die Kommission hätte mindestens die Einführung dieser Gebühren zur Bedingung machen müssen."
[1] siehe die Mitteilung der Kommission auf europa.eu/rapid/press-release_IP-12-1410_de.htm