In der Plenarwoche April 2014 hat das Europäische Parlament den mit den EU-Verkehrsministern ausgehandelten Kompromiss zum Lärmschutz an Flughäfen bestätigt. Dieser sieht bei der Erlassung von Schutzmaßnahmen gegen Lärm einen sogenannten 'ausgewogenen Ansatz' vor. Darin wird eine Abstufung der Maßnahmen nach deren Wirtschaftlichkeit verlangt. Flugbeschränkungen - auch während der Nachtzeiten - dürfen dabei immer nur das letzte Mittel sein. Diese neue Regelung geht nicht zuletzt auf das massive Lobbying der Fluggesellschaften zurück - auch von der US-Regierung, denn amerikanische Airlines wären von strengeren Lärmschutzvorgaben besonders betroffen.
Die bisherigen Beobachtungen und Erfahrungen schüren deshalb die Sorge, dass im Rahmen der Verhandlungen zum Transatlantischen Freihandelsabkommen („Transatlantic Trade and Investment Partnership“ – „TTIP“) ein erneuter Versuch zur Aushebelung des Lärmschutzes droht. Deshalb frage ich die Europäische Kommission:
- Ist die Frage von lärmbedingten Betriebsbeschränkungen an Flughäfen Gegenstand der laufenden Verhandlungen zum Transatlantischen Freihandelsabkommen (TTIP)?
- Kann die Kommission ausschließen, dass die Festlegung von Nachtflugverboten und anderen Betriebsbeschränkungen durch den Abschluss des TTIP beeinflusst wird?