In der Nacht vom 27. auf den 28. Januar hat sich das Europäische Parlament mit den EU-Verkehrsministern auf Verbesserungen beim Lärmschutz an Flughäfen geeinigt. Der Versuch der EU-Kommission, sich im Rahmen des so genannten EU-Flughafenpakets ein Veto-Recht gegen vor Ort beschlossene Lärmschutzmaßnahmen zu sichern, wurde gestoppt. Vielmehr wird der Schutz der Gesundheit betont. Dazu erklärt Michael Cramer, verkehrspolitischer Sprecher der Grünen im Europäischen Parlament:
"Die Anwohner an europäischen Flughäfen können vorerst aufatmen: Das Europäische Parlament hat in einem Kraftakt den Versuch der EU-Kommission gestoppt, den Lärmschutz auf Druck der Luftverkehrs-Lobby auszuhebeln.
So wollte sich EU-Verkehrskommissar Siim Kallas ein Veto-Recht sichern, um vor Ort ausgehandelte Maßnahmen abzuändern oder auszusetzen. Dabei wollte er die Profitinteressen der Airlines über die Gesundheit der Menschen stellen. Dazu wird es nun nicht kommen, lediglich eine Informationspflicht gegenüber der Europäischen Kommission wurde vereinbart.
Zudem wird der Gesundheitsschutz ausdrücklich als Ziel im Kompromiss-Text verankert. Am Widerstand der EU-Kommission und der Verkehrsminister gescheitert ist der Versuch, über EU-weite Lärmschutzstandards wirksamen Gesundheitsschutz und faire Wettbewerbsbedingungen in Europa zu sichern.
Damit wendet der jetzige Kompromiss nur das Schlimmste ab. Denn nach wie vor schreibt die vereinbarte Verordnung einen 'ausgewogenen Ansatz' [1] beim Lärmschutz vor, der eine Abstufung der Maßnahmen nach deren Wirtschaftlichkeit verlangt. Flugbeschränkungen dürfen dabei immer nur letztes Mittel sein.
Diese Regelung geht besonders auf massives Lobbying der US-Regierung und der amerikanischen Luftfahrtlobby zurück. Deshalb ist besonders bei den laufenden Verhandlungen zum EU-US-Freihandelsabkommen ('TTIP') höchste Wachsamkeit gefordert.
Ich warne die EU-Kommission: Sollte sie versuchen, jetzt auf anderen Wegen eine Aufweichung des Lärmschutzes zu erreichen, droht ihr massiver Widerstand aus der Bevölkerung und dem Parlament!"
[1] Der so genannte 'balanced approach' der Internationalen Organisation für Zivilluftfahrt (ICAO) erlaubt Betriebsbeschränkungen erst nach Ausschöpfung der für die Airlines günstigeren Maßnahmen wie Änderungen an den Triebwerken, bei der Raumplanung der Flughäfen oder den An- und Abflugverfahren. Siehe dazu die Webseite der ICAO