Die Flughafengesellschaft Berlin-Brandenburg mbH benötigt eine Kapitalzuführung in Höhe von ca. 1,1 Mrd. €. Die fehlenden notwendigen Planungsunterlagen und die kaum ausreichenden Ausführungspläne sowie die existierenden Mängel stellen den Flughafen vor kaum lösbare Probleme. Laut Untersuchungsausschuss sind die Ursachen der Probleme schon weit vor 2012 zu suchen und eine notwendige Professionalisierung des Flughafenbaus hat bis heute nicht stattgefunden. Ebenso zeigte sich, dass die Finanz-Risikovorsorge mangelhaft war und weiterhin ist.
1) Wie konnte die EU-Kommission sicher sein, dass die bisher von der Bundesregierung übermittelten Finanzeckdaten (EU-Beihilfe-Überprüfung) vollständig und umfassend waren, bzw. anhand welcher objektiven Kriterien wurde Ihre Annahme überprüft?
2) War die Bilanz 2012 Grundlage Ihrer Wirtschaftlichkeitsüberprüfung des BER? Wenn nein, wie unterscheiden sich die Ihnen vorgelegten Zahlen von den Jahresabschlusszahlen der FBB 2012?
3)Wie beurteilt die Kommission die Tatsache, dass im Jahresabschluss 2012 wesentliche Risiken und Verbindlichkeiten nicht erfasst bzw. bilanziert wurden (u.a. keine Bildung von Rückstellungen für den Schallschutz 600 Mio. €, kein ausreichender Ausweis von Verbindlichkeiten gegenüber Auftragnehmern wie Handwerkern in Höhe von ca. 400 Mio. € trotz vorliegender Rechnungen und bereits erbrachter Leistungen, unzureichende Bildung von Rückstellungen u.a. für Schadenersatzverpflichtungen gegenüber Dritten wie z.B. Mietern oder Fluggesellschaften wegen der Verschiebung des Eröffnungstermins)?
4) Wie beurteilt die Kommission eine evtl. Manipulation der Bilanzzahlen und der Finanzlage der FBB und deren Auswirkungen u.a. auf den Cash Flow, die Eigenkapitalquote und den Verschuldungsgrad?
5) Wäre - in Anbetracht der bisher nicht bilanzierten Posten - die Risikovorsorge nach wie vor für ausreichend bzw. alle Aufwandsrisiken als beziffert? Wenn ja, mit welcher Begründung?
6) Wäre somit die weitere Finanzierung des BER durch die Gesellschafter vergleichbar mit einem marktwirtschaftlich handelnden Kapitalgeber? Wenn ja, bis zu welcher Finanzierungshöhe?
7) Kann eine erneute EU-Beihilfe-Genehmigung für die jetzt angeforderten weiteren Mittel erteilt werden, wenn es vorhergesehene Ereignisse waren, die zu dem Liquiditätsengpass geführt haben?