Die heute veröffentlichte Analyse des Dienstleisters EU-Claim [1] zeigt deutlich, welche verheerenden Auswirkungen der jetzige Revisionsvorschlag der EU Kommission zur Fluggastrechte-Verordnung (261/2004/EC) für die Verbraucher hätte. Knapp dreiviertel der jetzigen Anspruchsberechtigten würden demnach in Zukunft gar nicht mehr in den Schutzbereich der Verordnung fallen. Dazu erklärt Michael Cramer, verkehrspolitischer Sprecher der Grünen im Europäischen Parlament
"Die heute veröffentlichten Zahlen des Dienstleister EU-Claim zeigen deutlich, dass ein Großteil der Passagiere (ca. 72%) in Zukunft bei Verspätungen leer ausgehen würden, sollte der EU-Kommissionsvorschlag in Kraft treten. Besonders Passagiere auf Kurzstreckenflügen (bis 1500km), die etwa 80% des Gesamtflugaufkommens ausmachen, wären von dieser Verschlechterung des Verbraucherrechts betroffen.
Dieser Ausverkauf des Verbraucherschutzes scheint aber weder die EU Kommission noch die deutsche Bundesregierung zu stören. Letztere hat erst kürzlich wieder zu verstehen gegeben, dass sie sich im Zuge der Verhandlungen im EU-Ministerrat nicht explizit für den Erhalt des jetzigen Verbraucherschutzniveaus einsetzen wird [2]. Es sollte der Bundesregierung höchst peinlich sein, dass sie - noch keine zwei Monate im Amt - den Wähler schon um Koalitionsankündigungen betrügt: Erst wird der Verbraucherschutz groß besungen, aber werden bei erster Gelegenheit werden jedoch die Lobbyinteressen der Airlines über die Bedürfnisse der Fluggäste gestellt.
Aktuell wird die Revision der Fluggastrechte-Verordnung im Europäischen Parlament verhandelt. Bereits im Dezember hatte sich im Verkehrsausschuss eine Mehrheit der Abgeordneten für deutliche Änderungen am Kommissionsvorschlag ausgesprochen. Am Mittwoch wird dann das Plenum über diese Verordnung abstimmen. Spätestens dann muss auch die deutsche Bundesregierung im Ministerrat Farbe bekennen.
Angesichts der Tatsache, dass die Airlines jedes Jahr vom EU-Steuerzahler 30 Milliarden Euro geschenkt bekommen, weil sie - im Gegensatz zur umweltfreundlichen Bahn, wo es zudem eine Erstattung schon ab einer einstündiger Verspätung gibt - von der Kerosin- und auf Auslandsflügen auch von der Mehrwertsteuer befreit sind, ist die Position der Kommission und der Bundesregierung ein riesengroßer wettbewerbsverzerrender Blindflug zugunsten des klimaschädlichen Flugverkehrs. Das darf nicht Realität werden!"
[1] Die Daten von EUClaim in der Übersicht
[2] Antwort auf eine schriftliche Anfrage meines Kollegen Markus Tressel (MdB)