Kritik an den Plänen der EU, die Fluggastrechte neu zu gestalten, haben heute Rechtsexperten, die Grünen im EU-Parlament und die europäische Dachorganisation der Fahrgastverbände, European Passenger`s Federation (EPF), in Berlin geäußert. Beanstandet wurde vor allem, dass künftig ein Ausgleichsanspruch für alle EU- und internationalen Flüge unter 3500 Kilometern Entfernung erst nach fünf Stunden Verspätung gelten soll. Auch außereuropäisch sollen die Zeiten für eine entschädigungsbegründete Verspätung angehoben werden. Ein Anspruch soll nach den Plänen der EU-Kommission künftig bei Fluglängen zwischen 3.500 und 6.000 Kilometern erst nach neun Stunden gelten. Darüber hinaus gehende Flüge müssten sich mindestens zwölf Stunden verspäten, ehe der Passagier ein Recht auf Entschädigung hätte. Bislang war eine nach Entfernung gestaffelte Ausgleichszahlung bereits nach drei Stunden fällig.
Für Ronald Schmid, Rechtsanwalt für Fluggastrechte und Professor für Luftfahrtrecht, wäre das "ein massiver Engriff in bestehende Rechte." Heute Anspruchsberechtigte würden künftig in 70 Prozent der Fälle leer ausgehen, sagte er. Schmid kritisierte darüber hinaus, dass nach einer Umsetzung der EU-Pläne Fluggäste bei Verspätungen auf der Rollbahn erst nach fünf Stunden von ihrer Reise zurücktreten können. Diese Grenze sollte nach seiner Meinung bei zwei, maximal drei Stunden liegen, so wie es auch in den USA gelte. An diesem Punkt will auch die Bundesregierung in Berlin offenbar nachverhandeln. Wegen der besonderen Bedürfnisse von Behinderten will sie ebenfalls eine Frist von zwei, maximal drei Stunden durchsetzen, hieß es in einer Stellungnahme.
Josef Schneider, Vorstandmitglied der EPF, forderte, dass Passagierrechte für jedes Verkehrsmittel auf gleicher Basis gelten sollten. Vor allem müssten diese Regeln auch für die Fluggäste verständlich und nachvollziehbar sein. Und „der überwiegende Teil der geplanten Änderungen geht zu Lasten der Passagiere", erklärte er und drängte auf grundlegende Nachbesserungen.
Rechtsanwalt Andreas Seegers monierte eine weitere vorgesehene Änderung. So sollen Passagiere künftig Beschwerden bei den Airlines innerhalb einer Dreimonatsfrist einreichen. Bislang richtet sich der Zeitraum, in dem Ansprüche geltend gemacht werden können, nach nationalem Recht. In Deutschland beträgt die Verjährungfrist drei Jahre. Nicht nur die deutliche Fristverkürzung, sondern auch das EU-Vokabular missfällt Seegers: "Der Fluggast will schließlich keine Beschwerde äußern, sondern seine Forderungen geltend machen."
Auch Michael Cramer, Mitglied des Europaparlaments und verkehrspolitischer Sprecher der Grünen, kritisierte die geplante Neugestaltung der europäischen Fluggastrechteverordnung 261/2004. Anstatt auf eine Einhaltung der bestehenden Regeln zu achten, knicke die Kommission vor der Airline-Lobby ein. Er forderte eine verbesserte Informationspolitik und die Einrichtung von unabhängigen Schlichtungsstellen. In Deutschland sollen sich ab November Passagiere bei Schadenersatz-Forderungen gegen Fluggesellschaften an eine Schlichtungsstelle wenden können. Einem entsprechenden Gesetz hatte vor kurzem der Bundesrat zugestimmt.
Wie Cramer erläuterte, werden die geplanten Änderungen an den Fluggastrechten derzeit in den Ausschüssen diskutiert. Noch vor Weihnachten könnte möglicherweise eine Entscheidung des Europäischen Parlaments fallen. Es sei aber auch nicht ausgeschlossen, dass sich diese bis auf die Zeit nach der Europawahl im Frühjahr kommenden Jahres verschiebt. Letztlich muss noch der Europäische Rat zustimmen. "Und da kann Deutschland viel bewirken", so Cramer.