SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-4348/09
von Michael Cramer (Verts/ALE)
an die Kommission
Betrifft: Fahrgastrechte auf Fährverbindungen des Ärmelkanals
Die Fährverbindungen des Ärmelkanals zwischen dem Vereinigten Königreich, Frankreich und Belgien sind von erheblicher Bedeutung für das europäische Verkehrsnetz. In letzter Zeit wurden deren Personenbeförderungskapazitäten für Fußgänger jedoch massiv eingeschränkt. Die Fährlinie von Dünkirchen nach Dover nimmt keine Fußgänger mehr mit, so dass für sie nun keinerlei Möglichkeit besteht, von Belgien nach Großbritannien überzusetzen.
Unbedingte Buchungsvoraussetzung auf dieser Fährlinie ist, dass man mit dem eigenen Fahrzeug anreist. Auf den übrigen Strecken gilt diese Einschränkung zumindest für einen Teil der Fahrten. Jedoch wird erwogen, künftig auch hier keine Fußgänger mehr zu befördern.
Dieses fahrgast- und klimaschutzfeindliche Geschäftsgebaren einzelner Reedereien gefährdet die Möglichkeit der Passage eines zentralen Verkehrskorridors der EU als Fußgänger. Da die Fährverbindung in eine Reisekette eingebunden ist, bedeutet deren verminderte Personenbeförderungskapazität, dass zusätzliche Wartezeiten und Nachtfahrten bis hin zu Zwischenübernachtungen notwendig werden können. Umweltfreundliches Reisen wird dadurch behindert und die Förderung einer nachhaltigen Mobilität erschwert. Insbesondere stellt die unnötige Beschneidung der Transportkapazitäten in der Fahrgastschifffahrt eine Beeinträchtigung des nachhaltigen Tourismus in der Region dar, da dieser auf die Verkehrsträger des Umweltverbundes angewiesen ist. Die klare Bevorzugung des motorisierten Individualverkehrs gegenüber denjenigen Fahrgästen, die umweltfreundlich reisen möchten, ist daher kontraproduktiv und nicht im Sinne europäischer Verkehrspolitik.
1. Ist sich die Kommission der Tatsache bewusst, dass die hier beschriebene Einschränkung der Personenbeförderungskapazitäten für Fußgänger im Seeverkehr des Ärmelkanals eine Beeinträchtigung des nachhaltigen Tourismus und des umweltfreundlichen Verkehrs in der Region darstellt, und wie bewertet sie dieses Geschäftsgebaren angesichts der Tatsache, dass der Verkehr in der EU für etwa ein Drittel der CO2-Emissionen verantwortlich ist?
2. Glaubt die Kommission, dass mit einem solchen Geschäftsgebaren, das umweltfreundliche Mobilität verhindert und klimaschädliche Mobilität fördert, die Klimaziele der EU erreichbar sind?
3. Werden von Seiten der Kommission Maßnahmen erwogen, um den früheren Zustand wieder herzustellen und den weiteren Verlust von Personenbeförderungskapazitäten für Fußgänger im Seeverkehr des Ärmelkanals zu verhindern? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht?
E-4348/09DE
Antwort von Herrn Tajani
im Namen der Kommission
(22.10.2009)
Die Stärkung der Passagierrechte ist seit jeher eine der Prioritäten der Kommission. Sie hat deshalb eine neue Verordnung über die Rechte der Reisenden im Seeverkehr vorgeschlagen. Die Kommission ist dem Europäischen Parlament für seine bisherige Unterstützung dieses Vorschlags sehr dankbar.
Die Fähr- und Eisenbahnverbindungen über den Ärmelkanal sind wichtige Bindeglieder zwischen den Britischen Inseln und dem europäischen Festland, und die derzeit durch regelmäßigen Schiffsverkehr miteinander verbundenen Häfen und Terminals sind Bestandteil des transeuropäischen Verkehrsnetzes. Diese Verbindungen werden gegenwärtig von neun Häfen an der Festlandküste und fünf britischen Häfen aus betrieben.
Mit einer Ausnahme werden in all diesen Häfen auch Fußgänger an Bord genommen, womit ihnen je nach Ausgangspunkt oder Zielort ihrer Reise viele Möglichkeiten zur Auswahl stehen.
Im Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass die Branche über das Dienstangebot zu entscheiden hat und nur bei einem unzureichenden Angebot die nationalen Behörden darauf hinzuwirken haben, dass der Nachfrage angemessene Lösungen, auch für die Beförderung von Fußgängern, gefunden werden.