Von Christian Kerl
Die großen Herbststürme "Xavier" und "Herwart" waren für Bahnkunden eine mittlere Katastrophe: Der Zugverkehr kam durch die Unwetter im Oktober in Teilen Deutschlands zum Erliegen, Millionen Fahrgäste erreichten ihr Ziel nur mit großer Verspätung. Immerhin, die Kunden hatten Anspruch auf Entschädigung: Ab 60 Minuten Verspätung am Zielbahnhof müssen Bahnunternehmen 25 Prozent des gezahlten Fahrpreises erstatten, ab 120 Minuten Verspätung gibt es sogar 50 Prozent zurück – so schreibt es eine EU-Verordnung vor.
Demnach muss für Verspätungen und Zugausfälle auch dann gezahlt werden, wenn höhere Gewalt wie etwa Unwetter die Ursache ist. Das könnte sich jetzt ändern: Die EU-Kommission plant, die Entschädigungsansprüche für Bahnkunden zu beschränken – kann ein Bahnunternehmen nachweisen, dass die Verspätung durch schlechte Witterungsbedingungen oder große Naturkatastrophen verursacht wurde, dann soll es von der Zahlungspflicht ausgenommen werden. Voraussetzung: Der sichere Verkehrsbetrieb ist gefährdet, die Probleme sind nicht zu vermeiden.
Protest im EU-Parlament und bei Verbraucherschützern
So steht es in einem Kommissionsvorschlag zur Änderung der Fahrgastrechte im Bahnverkehr, mit dem sich am Dienstagabend bereits die EU-Verkehrsminister in Brüssel befassten. Doch jetzt gibt es Protest im EU-Parlament und bei Verbraucherschützern. "Was die Kommission macht, geht zu weit", sagt der Europaabgeordnete Markus Ferber (CSU) unserer Redaktion. "Wir haben eine funktionierende Entschädigungsregelung, dabei sollte man es belassen." Der Rahmen für die Fahrgastrechte reiche aus, "wir sollten besser die Finger davon lassen".
Der Grünen-Verkehrsexperte im EU-Parlament, Michael Cramer, erklärt: "Den Bahnreisenden droht ein massiver Rückschritt, das ist nicht tragbar." Die Bahnunternehmen dürften nicht aus der Verantwortung gelassen werden, das zeigten die tagelangen Auswirkungen der Herbststürme auf den Betrieb der Deutschen Bahn. Und die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) warnt: "Dieser Plan führt zu einer massiven Absenkung des Verbraucherschutzniveaus."
Rechtsunsicherheit, was schlechtes Wetter ist
Bislang hätten Kunden recht unkompliziert Entschädigungsansprüche durchsetzen können, sagt vzbv-Verkehrsexpertin Marion Jungbluth dieser Zeitung. Doch künftig drohe Rechtsunsicherheit, denn was schlechte Witterungsbedingungen ausmache, sei nicht definiert und liege im Ermessen des Eisenbahnunternehmens. Es sei zu befürchten, dass die Unternehmen von den Ausnahmen auch in nicht berechtigten Fällen Gebrauch machen würden – die Kunden müssten das Gegenteil beweisen, heißt es in einem vzbv-Gutachten.
Wollten Verbraucher die Entscheidung des Anbieters infrage stellen, müssten sie vor Gericht ziehen. "Die pauschale Entschädigung muss beibehalten werden", fordert der Verband. Die Kommission betrachtet ihren Vorstoß dagegen als Beitrag zur Herstellung gleicher Wettbewerbsbedingungen – denn für Flug- und Busverkehr gilt schon heute, dass Fälle höherer Gewalt nicht zu Entschädigungsansprüchen der Kunden führen. Für die Eisenbahn aber hatte der Europäische Gerichtshof 2013 klargestellt, dass sie sich nicht auf höhere Gewalt berufen könne.
Bahnunternehmen sehen sich diskriminiert
Bahnunternehmen sehen sich diskriminiert. Die Mehrkosten für sie liegen nach Kommissionsangaben bei 1,3 Milliarden Euro jährlich. Wie viel die Deutsche Bahn ihren Kunden auszahlt, sagt sie nicht, im vergangenen Jahr musste der Konzern immerhin 1,3 Millionen Entschädigungsanträge bearbeiten. Mit ihrem Vorschlag wollte EU-Verkehrskommissarin Violeta Bulc an anderer Stelle die Fahrgastrechte sogar stärken – die Information über Ansprüche sollen verbessert werden, Fahrgäste mit Behinderungen sollen verbindliche Ansprüche auf Hilfeleistungen haben.
Es gehe um einen "ausgewogenen Interessenausgleich", erklärte Bulc in der Sitzung der EU-Verkehrsminister. Eine Debatte über den Vorstoß gab es in der Runde nicht; die Kommission hatte zuvor in Sondierungen den Eindruck gewonnen, die Mehrheit der EU-Mitglieder trage den Vorstoß mit. Das könnte ein Irrtum sein. In der Bundesregierung heißt es, man sei am Anfang der Diskussion. Und im EU-Parlament, wo sich die Abgeordneten jetzt erst dem Thema nähern, droht bereits Widerstand – fraktionsübergreifend heißt es in ersten Einschätzungen, für eine Verschlechterung der Entschädigungsregelungen gebe es keinen Anlass.
Extremwetterereignisse werden künftig eher noch zunähmen
Verbraucherschützer machen bereits Druck. Karl-Peter Naumann vom Fahrgastverband Pro Bahn sagte dieser Zeitung: "Eine Angleichung der Wettbewerbsbedingungen von Bahn, Bus und Flugzeug ist zwar zu begrüßen – es war immer ein Ärgernis, dass Bus und Flugzeug bei Fällen von höherer Gewalt nicht zahlen müssen."
Aber so wie der Vorschlag ausgestaltet sei, liege die Kommission inhaltlich daneben. "Das geht in die völlig falsche Richtung, das ist nicht im Sinne der Verbraucher." Und die Verbraucherzentrale Bundesverband warnt in ihrer Analyse, da Extremwetterereignisse künftig eher noch zunähmen, werde die Ausnahmeregelung zum Nachteil der Fahrgäste verstärkt eine Rolle spielen. Indirekt würden Bahnunternehmen belohnt, wenn sie etwa Bäume entlang der Gleise nicht ausreichend pflegten. Insgesamt drohe eine "große Verschlechterung beim Verbraucherschutz".