Neue Dienstzeiten-Regelung geht den Gewerkschaften nicht weit genug. Auch den Grünen reichen die Verbesserungen nicht.
Brüssel Die Dienstzeiten für Piloten werden in der EU neu geregelt. Die Flugkapitäne sollen künftig nachts nicht länger als elf Stunden fliegen dürfen, 45 Minuten weniger als bisher möglich. Die erlaubte Gesamt-Flugzeit pro Jahr soll von 1300 auf 1000 Stunden verkürzt werden. Die Dauer des Bereitschaftsdienstes wird auf 16 Stunden begrenzt. Entsprechende Pläne der EU-Kommission hat das Europa-Parlament gestern verabschiedet. Die Neuregelung ist eine Verordnung. Sie muss von den EU-Staaten umgehend und ohne Abänderungen umgesetzt werden.
Pilotengewerkschaften halten die Verkürzung für unzureichend und warnen seit Wochen vor einer Gefahr für die Flugsicherheit durch Übermüdung am Steuerknüppel. Sie verweisen auf wissenschaftliche Studien, die maximal zehn Stunden Nachtflug-Zeit für vertretbar halten. Zudem stützen sie ihren Protest auf eine Studie der britischen Pilotenvereinigung Balpa, wonach die Hälfte aller Piloten schon mal im Cockpit eingeschlafen ist. Erst vor Kurzem war ein Vorfall in einer britischen Passagiermaschine bekannt geworden, in der bei einem Langstreckenflug beide Piloten eingenickt waren und die Maschine eine Stunde auf Autopilot flog. Die EU-Kommission warf den Piloten-Verbänden „Panikmache“ vor.
EU-Verkehrskommissar Siim Kallas begrüßte das Votum der Abgeordneten gestern als „Sieg des gesunden Menschenverstands“. Vertreter der Linken und Grünen stimmten gegen die Neuregelung, weil ihnen die Verbesserungen nicht weit genug gingen. In den USA sei die Nachtflugzeit für Piloten nach einem tödlichen Unfall vor vier Jahren auf neun Stunden begrenzt worden, betonte der deutsche Grüne Michael Cramer. Er kritisierte, dass Bereitschaftsdienste für Piloten nicht als Arbeitszeiten angerechnet würden. So sei es weiter möglich, dass ein Pilot unmittelbar nach dem Bereitschaftsdienst einen Langstreckenflug starte, ohne geschlafen zu haben. Mit diesem Argument hatte auch die Pilotenvereinigung Cockpit die Neuregelung zurückgewiesen.
Als Nachtflugzeiten soll künftig die Zeitspanne zwischen 17 Uhr und fünf Uhr morgens gelten. Heute ist dies für die Zeitspanne von 19 Uhr bis vier Uhr morgens der Fall. Die nun maximal erlaubten 1000 Flugstunden pro Jahr müssen auf zwölf Monate verteilt werden. Die derzeit geltenden maximal 1300 Stunden pro Kalenderjahr könne ein Pilot heute theoretisch binnen eines halben Jahres leisten.