Europäischer und nationaler Eisenbahnverkehr
Ende September hat das Europäische Parlament mit großer Mehrheit für das "3. Eisenbahnpaket" gestimmt, in dem die Fahrgastrechte einen großen und wichtigen Teil ausmachen. Der verabschiedete umfassende Katalog zur Stärkung der Fahrgastrechte orientiert sich am Flugverkehr, um Wettbewerbsnachteile für die Bahn zu vermeiden.
Im Eisenbahn-Personenverkehr aller EU-Mitgliedsstaaten sollen im Falle von Verspätungen individuell einklagbare Entschädigungen ermöglicht werden. Der von den Grünen zwischen den Fraktionen initiierte Kompromiss sieht ab einer Stunde Verspätung eine Erstattung von 25 Prozent des Fahrpreises vor, ab zwei Stunden 50 Prozent und ab drei Stunden 75 Prozent. Dies sind Mindeststandards - höhere Standards können jederzeit von den nationalen bzw. regionalen Behörden oder auch den Eisenbahngesellschaften eingeführt werden.
Grenzüberschreitende Schienenpersonenverkehrsdienste sollen allen Bürgern allgemein zugute kommen. Alle Fahrgäste, auch die mit einer Behinderung oder eingeschränkter Mobilität, haben ein Recht auf gleiche und diskriminierungsfreie Möglichkeiten zur Eisenbahnbenutzung.
Die Eisenbahngesellschaften werden verpflichtet, umfassende Informationen und den Kauf europaweiter Tickets zu garantieren. Außerdem stimmten die Abgeordneten für die Fahrradmitnahme auch in Hochgeschwindigkeitszügen. Was im französischen TGV bereits möglich ist, soll im deutschen ICE zukünftig nicht mehr verweigert werden, wenn auch der Europäische Rat der Staats- und Regierungschefs dem "3. Eisenbahnpaket" zustimmt.
Flugverkehr
Besserer Service für Menschen mit besonderen Bedürfnissen
Der Verkehrsausschuss im Europäischen Parlament hat im Oktober einer neuen europäischen Regelung für den Service auf Flughäfen zugunsten von Menschen mit Mobilitäts- und anderen Behinderungen zugestimmt. Dieser Verordnungsentwurf ist eine Reaktion auf eine neue negative Tendenz im Flugverkehr: Es wurden immer mehr Fälle bekannt, dass Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrern oder sonstigen Behinderten das Mitfliegen verweigert wurde oder dass von bestimmten Fluglinien zusätzliche Zahlungen für diesen Service verlangt wurden.
Nach der vom Ausschuss beschlossenen Regelung würden die Flughäfen für die Bereitstellung der notwendigen Hilfen zuständig sein; finanziert durch einen Aufschlag auf alle verkauften Tickets, im Sinne einer Solidaritätsleistung von Nichtbehinderten für Menschen mit besonderen Bedürfnissen. Mit Mehrheit - aber unverständlicherweise gegen die Stimmen vieler Konservativer - wurden alle Behinderten in die Regelung aufgenommen. Die Christdemokraten wollten Regelungen nur für Mobilitätsbehinderte; die Blinden, Gehörlosen oder geistig Behinderten sollten von der Regelung ausgeschlossen werden.
Wenn Parlament und Rat zustimmen, soll das Personal auf Flughäfen in Zukunft auch spezielle Trainings absolvieren, damit sie mit den Bedürfnissen der Betroffenen besser umgehen können. Die Grünen haben strenge Regelungen verlangt, falls Sicherheitsbestimmungen als Ausrede für die Abweisung von Passagieren mit besonderen Bedürfnissen missbraucht werden.
Parlament reagiert nach schwarzem Sommer
Aufgrund der Flugzeugabstürze des Sommers sollen Kontrolle und Überwachung europäischer Flugzeuge und des europäischen Luftverkehrs intensiviert werden. Parlament und Kommission vereinbarten die verstärkte Zusammenarbeit zur gemeinsamen Festlegung, welche Airlines als nicht sicher einzustufen sind. Wenn der Rat zustimmt, wird es in Zukunft nur noch eine europaweite "Schwarze Liste" geben. Die Airlines werden verpflichtet, Passagiere so rechtzeitig über ihre Sicherheitsprotokolle zu informieren sowie mit welchem Flugzeug welcher Airline sie unterwegs sind, dass im Zweifelsfall der Flug mit einem "unsicheren Kantonisten" abgelehnt werden kann.