EU begrenzt Nachtflugzeiten von Piloten auf elf Stunden

09. Oktober 2013 zur Übersicht

Ein Artikel erschienen am 09.10.2013 im Weser Kurier und fast wortgleich auf donaukurier.de, Yahoo! Nachrichten, n24.de und airliners.de.

Das EU-Parlament hat eine Verkürzung der Nachtflugzeiten von Piloten auf elf Stunden beschlossen. Damit werde die Sicherheit der Passagiere deutlich erhöht, erklärten CDU-Parlamentarier. Pilotengewerkschaften halten die Verkürzung für unzureichend.

 

Piloten in der Europäischen Union sollen künftig nachts nicht länger als elf Stunden fliegen dürfen - 45 Minuten weniger als bisher erlaubt. Einer entsprechenden Verordnung stimmte das Europaparlament in Straßburg zu. Pilotengewerkschaften halten die Verkürzung für unzureichend.

 

Als Nachtflugzeiten soll der Neuregelung zufolge künftig die Zeitspanne zwischen 17.00 Uhr und 05.00 Uhr morgens gelten. Heute ist dies für die Zeitspanne von 19.00 Uhr bis 04.00 Uhr morgens der Fall. Gleichzeitig soll die erlaubte gesamte Flugzeit von derzeit 1300 auf 1000 Stunden pro Jahr verkürzt werden. Die Dauer des Bereitschaftsdienstes wird auf 16 Stunden begrenzt.

 

Das Europaparlament konnte dem Vorschlag in diesem Fall nur zustimmen oder ihn ablehnen. Es hatte keine Möglichkeiten, die Vorlage nachzubessern. Eine Ablehnung hätte bedeutet, dass die gegenwärtige Regelung bis auf weiteres bestehen bleibt.

Dank der Zustimmung des Parlaments werde es nun "endlich Verbesserungen bei der Sicherheit" geben, betonten die CDU-Abgeordneten Werner Kuhn und Dieter-Lebrecht Koch. Dies gelte nicht zuletzt für die maximal erlaubte Flugzeit von 1000 Flugstunden pro Jahr. Diese Stunden müssten auf zwölf Monate verteilt werden. Die derzeitige Regelung sehe vor, dass Piloten maximal 1300 Stunden pro Kalenderjahr fliegen dürfen. Im Extremfall könne ein Pilot heute von Juli bis Dezember seine 1300 Flugstunden "abreißen" und dann bis zum nächsten Sommer Urlaub machen. Solchen Praktiken werde nun ein Riegel vorgeschoben.

 

Zahlreiche Abgeordnete stimmten gegen die Verordnung. Sie bringe zwar einige Verbesserungen, räumte der SPD-Politiker Knut Fleckenstein ein. Von Wissenschaftlern empfohlene Höchstwerte für Flug-und Bereitschaftszeiten würden aber weiter missachtet. Fleckenstein verwies auf fünf Gutachten, die im Auftrag der Europäischen Agentur für Flugsicherheit für die Kommission erstellt wurden. Darin werden Nachtflugzeiten von mehr als zehn Stunden als Gefahr für die Flugsicherheit bezeichnet. Auch Pilotengewerkschaften wie in Deutschland die Vereinigung Cockpit hatten den Kommissionsvorschlag als unzureichend kritisiert.

 

In den USA sei die Nachtflugzeit für Piloten nach einem tödlichen Unfall vor vier Jahren auf neun Stunden begrenzt worden, betonte der deutsche Grüne Michael Cramer. Er kritisierte vor allem, dass Bereitschaftsdienste für Piloten nicht als Arbeitszeiten angerechnet werden. So sei es weiter möglich, dass ein Pilot unmittelbar nach dem Bereitschaftsdienst einen Langstreckenflug startet, ohne vorher geschlafen zu haben.

 

Mit diesem Argument hatte auch Cockpit die Neuregelung zurückgewiesen. Sie führe dazu, dass Piloten "nach 22 Stunden Wachzeit und mehr noch eine Landung durchführen müssen", warnte die Gewerkschaft. Wissenschaftliche Erkenntnisse zum "Schlaf-Wach-Rhythmus" würden dabei verleugnet. Damit sei es nur eine "Frage der Zeit, wann wieder ein Unfall aufgrund übermüdeter Piloten passiert".

Bei der Neuregelung handelt es sich um eine Verordnung. Sie muss von den EU-Staaten umgehend und ohne Abänderungen umgesetzt werden.