Berlin muss in mehreren Straßen Fahrverbote für Diesel einführen. Dies hat das Verwaltungsgericht in der Hauptstadt am Dienstag entschieden. Demnach werden elf Streckenabschnitte auf acht Straßen für Diesel bis zur Schadstoffklasse 5 gesperrt. Michael Cramer (Die Grünen) begrüßt das Berliner Urteil, schränkt zugleich ein: "Hier wird der Verkehr nur verlagert." Cramer erwartet von der Großen Koalition wirksame Maßnahmen: "Die Bundesregierung ist hier bislang der größte Versager."
Berlin muss in mehreren Straßen ein Fahrverbot für Diesel mit zu hohem Stickoxid-Ausstoß einführen. Das hat das Verwaltungsgericht in der Hauptstadt am Dienstag entschieden. Außerdem müsse das Land prüfen, ob Fahrverbots-Zonen ausgeweitet werden müssen.
Laut Urteil muss der Senat ein Fahrverbot auf elf Streckenabschnitten anordnen. Dies gelte für Fahrzeuge mit Motoren der Abgasklassen Euro 1 bis Euro 5. Das Land Berlin habe Zeit bis zum kommenden März, um die Anordnung zu beschließen.
Betroffen sind die Leipziger Straße, die Reinhardtstraße, die Brückenstraße, die Friedrichstraße, der Kapweg, Alt Moabit, die Stromstraße und die Leonorenstraße. Bei diesen Straßen kann die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz nach eigenen Angaben nicht sicher von einer Einhaltung der gesetzlichen Grenzwerte bis zum Jahr 2020 ausgehen.
Darüber hinaus muss der Senat für insgesamt 15 Kilometer Straßenstrecke (117 Straßenabschnitte) prüfen, ob Fahrverbote für Diesel-Fahrzeuge zur Einhaltung des Grenzwertes erforderlich sind.
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hatte einen Antrag auf Diesel-Fahrverbote in der gesamten Umweltzone wegen mangelnder Aussicht auf Erfolg zurückgezogen.
DUH reagiert erleichtert
Die Deutsche Umwelthilfe sprach nach dem Urteil von einem "guten Tag für saubere Luft". Geschäftsführer Jürgen Resch sagte am Dienstag, die Verbote müssten nun vom Berliner Senat schnell umgesetzt werden. Die Bürger bräuchten Planungssicherheit.
Resch kritisierte, die Bundesregierung sei mit ihrem Diesel-Kompromiss gescheitert. Die große Koalition hatte sich für 14 besonders belastete Städte auf Maßnahmen wie Kaufanreize für neue Autos geeinigt - Berlin ist in dieser Liste zum Beispiel aber nicht enthalten. Resch forderte einen erneuten "Dieselgipfel" der Bundesregierung, bei dem auch Umweltverbände mit am Tisch sitzen müssten.
Der Anwalt des Berliner Senats bezeichnete die Gerichtsentscheidung als "ausgewogenes Urteil". Frank Fellenberg sagte am Dienstag, die Deutsche Umwelthilfe habe ein flächendeckendes Fahrverbot im gesamten Innenstadtbereich verlangt. Das Gericht habe aber Sperrungen nur für einzelne Straßenabschnitte verhängt. Es habe außerdem den Zeitplan des Landes akzeptiert. Berlin hatte bereits zuvor angekündigt, bis zum März 2019 einen neuen Luftreinhalteplan zu beschließen.
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