Der Bundesrat hat in seiner 861. Sitzung am 18. September 2009 gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG eine Stellungnahme zur Mitteilung der Kommission über eine nachhaltige Zukunft für den Verkehr beschlossen. In ihr werden die unfairen Wettbewerbsbedingungen der einzelnen Verkehrsträger dezidiert benannt. Der Beschluss ist daher lesenswert. Nun stellt sich jedoch die Frage, ob und welche konkreten politischen Forderungen aus dem Beschluss abgeleitet und umgesetzt werden.