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EuGH bestätigt: Emissionshandel für alle Airlines rechtmäßig
EU-Emissionshandel
Der Europäische Gerichtshof hat heute entschieden, dass eine Einbeziehung von Airlines aus Drittstaaten in den Emissionshandel der EU (EU ETS) zulässig ist. Damit wird die Klage amerikanischer und kanadischer Airlines gegen deren Einbeziehung ab dem 1. Januar 2012 zurückgewiesen. Dazu erklärt Michael Cramer, verkehrspolitischer Sprecher der Grünen:
"Der Gerichtshof hat heute unmissverständlich deutlich gemacht, dass die EU beim Klimaschutz vorangehen darf. Und das ist überfällig, denn die Treibhausgasemissionen des Flugverkehrs haben laut Eurostat mittlerweile nicht nur einen Anteil von 12,7% an den Gesamtemissionen des Verkehrs, sie haben sich seit 1990 auch nahezu verdoppelt.
Das Urteil macht zu Recht deutlich, dass die EU nicht auf das Wohlwollen der Airlines und deren Verbündeter angewiesen ist. Andernfalls könnte sich der klimaschädliche Luftverkehr einmal mehr aus der Verantwortung stehlen. Denn die Airlines genießen ohnehin Privilegien, die durch nichts zu rechtfertigen sind. Laut Europäischer Umweltagentur bekommen sie allein in der EU durch die Befreiung von der Kerosin- und auf internationalen Verbindungen auch von der Mehrwertsteuer jedes Jahr 30 Milliarden Euro vom Steuerzahler geschenkt.
Und auch im zukünftigen Emissionshandel sollen sie lediglich 15% der Emissionszertifikate erwerben. Pro Ticket würde das lediglich einen Aufpreis von rund 5 EUR bei Interkontinentalflügen bedeuten. Die umweltfreundliche Bahn hingegen muss Mehrwert- und Energiesteuern bezahlen und ist über den Bahnstromkauf zu 100% in den Emissionshandel eingebunden.
Anstatt den Europäern weitere Steine in den Weg zu legen, sollten die Airlines und deren Verbündete die Anstrengungen der EU unterstützen. Ohnehin sieht der EU-Emissionshandel vor, dass Airlines aus Staaten, die äquivalente Klimaschutzmaßnahmen ergreifen, ausgenommen werden."


